Änderung des Kitagesetzes
Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,
ergänzend zu den Berichten aus den Medien möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine kurzfristige Änderung des Kita-Gesetzes, mit dem Ziel die Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung deutlich zu entlasten, auf den Weg gebracht wurde.
Es wird vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 die Elternbeitragsfreiheit von bisher 20.000 € auf bis zu 35.000 € Jahresnettoeinkommen ausgeweitet. Von der Einkommensgrenze 35.001 € bis zu einem Jahresnettoeinkommen bis zu 55.000 € werden neue Beitragsgrenzen gelten.
Bitte beachten Sie, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar 2023 eventuell etwas später, statt wie gewohnt am 10. des Monats, zur Zahlung fällig werden.
Alle Eltern erhalten in den nächsten Wochen die entsprechend geänderten Bescheide zum Elternbeitrag per Post.
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, Rückfragen erst nach Erhalt des Bescheides an die Sachbearbeiter Frau Dobiasch und Frau Rohloff zu stellen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
gez: K. Hoppe
Bürgermeisterin
weitere Informationen: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html
