news

Interessenbekundungsverfahren

14.04.2023 | Mitteilungen

Gibt es jemanden, außer der Gemeinde Schwielowsee, der die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen auf seine Kosten umsetzen möchte ?

1. Auftraggeber:
Gemeinde Schwielowsee, Potsdamer Platz 9, 14548 Schwielowsee

Die Gemeinde Schwielowsee ist seit 2010 mit den Ortsteilen Caputh und Ferch und seit 2012 mit dem Ortsteil Geltow staatlich anerkannter Erholungsort. Das Caputher Gemünde mit seiner Promenade und dem naturnahen Bereich auf der Wentorfinsel gehört zu einem der wichtigsten Touristenmagneten der Gemeinde Schwielowsee.

2. Art der Leistung: Bauleistung

3. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber:
Erweiterung der Stufenanlage am Caputher Gemünde auf ca. 70 m, einschließlich Holzauflagen, um neue Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Weiterhin sollen fünf kleinere Treppenanlagen in die Böschung integriert werden. Das Material soll Naturstein sein, ebenfalls mit einer Holzauflage. Der vorhandene Spielplatz soll erweitert und neu eingefasst werden. 

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: 31.05.2023

6. Leistungsbeschreibung:

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:

Schwerpunkt des Vorhabens bildet die Erweiterung der vorhandenen Ufertreppe im vorderen Promenadenbereich. Auf der neuen, ca. 70 m langen Natursteintreppe sollen Holzauflagen angeordnet werden, die über die gesamte Länge verteilt vielfältige, flexibel nutzbare Sitzgelegenheiten bieten. Die Erlebbarkeit und Erreichbarkeit des Wassers wird dadurch erhöht. Eingestreut in die Treppenanlage sollen einzelne Pflanzinseln mit Gräserpflanzungen die Geradlinigkeit der Treppenanlage auflockern.
Weiterhin sollen fünf kleinere Treppenanlagen in die Böschung integriert werden. Das Material soll Naturstein sein, ebenfalls mit einer Holzauflage.
Der bestehende Spielplatz soll erweitert und neu eingefasst werden. Die Einfassung aus Sichtbeton erhält Holzauflagen, die weitere Sitzmöglichkeiten entlang der Promenade schaffen.

7. Wertungsmerkmale:
Der Bewerber hat seine fachliche und sachliche Eignung nachzuweisen. Als Nachweis der Anforderungen erbitten wir eine Auflistung von ähnlichen Bauvorhaben, die erfolgreich realisiert worden sind.
Ausgewählte Bewerber werden nach der Prüfung der Unterlagen gebeten, ein Angebot zu übersenden. Es besteht aufgrund der Interessenbekundung kein Anspruch auf eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber (maximal 3) erfolgt entsprechend der vorgenannten Nachweise.

Die Bewertung der Qualität der Interessensbekundung wird an Hand folgender Kriterien bewertet:

- Plausibilität und Transparenz des vorliegenden Angebotes
- Präsentation des Angebotes.

Das Angebot muss der Gemeindeverwaltung Schwielowsee schlüssig darstellen können, dass die bauliche Erweiterung der Uferpromenade kompetent umgesetzt wird.

Besonderer Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und die Interessenten nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden sind. Eine finanzielle Unterstützung der Maßnahme durch die Gemeinde Schwielowsee ist nicht vorgesehen.

Kosten werden im Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet.

Die Interessenbekundung ist bis zum 31.05.2023 an die Gemeinde Schwielowsee, Potsdamer Platz 9, 14548 Schwielowsee, zusammen mit den vorgenannten Nachweisen zu richten.
Auskünfte erteilt: Gemeinde Schwielowsee, Bauverwaltung

Tag der Veröffentlichung: 14.04.2023

Foto Bauhelm und Pläne