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Kinderreisepass entfällt zum 01.01.2024

10.11.2023 | Mitteilungen

Neuregelung bei Kinderreisepässen

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit

Bis zum 28.12.2023 können Sie letztmalig im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schwielowsee Kinderreisepässe beantragen bzw. verlängern. Bitte beachten Sie dabei, dass die Gültigkeit des Kinderreisepasses nur ein Jahr beträgt.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass eine Verlängerung/Aktualisierung bereits ausgestellter Dokumente ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich ist.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen sowie die vorab Buchung eines Termins unter:
www.schwielowsee.de/buergerservice/online-terminbuchung


Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Kinderreisepass