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Heilpädagogin/Heilpädagogen (m/w/d)

01.09.2023 | Stellenausschreibungen

In der Gemeinde Schwielowsee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einer/eines
Heilpädagogin/Heilpädagogen (m/w/d)
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30,0 Stunden zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Entgeltordnung des TVöD, für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Tarifgebiet Ost (VKA) mit der EG S8b.
Der Arbeitsort ist die Gemeinde Schwielowsee.

Gemäß Kita-Personalverordnung sind nur fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignete pädagogische Fachkräfte zu beschäftigen.


Wir erwarten:

  • Abschluss als staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge oder einer vergleichbaren Ausbildung im heilpädagogischen Bereich
  • Freude an der Arbeit und der speziellen Förderung der Kinder in unseren Einrichtungen
  • Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kommunikation mit Eltern und Team über die Arbeit mit den Kindern sind wichtige Voraussetzungen
  • sowie die Bereitschaft zur persönlichen Fort- und Weiterbildung.

Wir bieten:

  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in unserer Gemeinde mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), regelmäßige Tariferhöhungen und eine Sonderzahlung
  • zusätzlich zum Gehalt eine attraktive betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
  • wir fördern Sie mit umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen zur fachlichen Weiterbildung
  • mit kollegialen Absprachen unterstützen wie Sie dabei, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Ihre Bewerbung an:

Ihre schriftliche Berwerbung, gern auch per Mail (ausschließlich als PDF-Datei), mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Berufsweg, Zeugnisse, aktuelles Führungszeugnis), richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bewerbung Heilpädagogik“ an:

Per E-Mail:
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Per Post:
Gemeinde Schwielowsee
Personalabteilung
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee


Ist der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beigefügt, werden die Unterlagen nach drei Monaten entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, die den Bewerber/-innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o.ä.), können nicht erstattet werden.

Diese Grafik symbolisiert mithilfe einer Lupe und eines hervorgehoben Strichmännchens aus einer Gruppe dessen Auswahl