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Gemeindearbeiter (m/w/d)

17.03.2023 | Stellenausschreibungen

In der Gemeinde Schwielowsee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Gemeindearbeiter (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) mit der Entgeltgruppe 4.


Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

  • Pflege von Grünanlagen- und -flächen und Bewässerung der Anlagen
  • Bepflanzung der Beete zu den entsprechenden Jahreszeiten
  • Verschnitt von Baumaufschlägen
  • Entfernung von illegalen Plakatierungen an den Bushaltestellen
  • Reinigung der Bushaltestellen sowie der Schilder
  • Laubentsorgung
  • Entfernung von illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen
  • Straßenreinigungen sowie kleinere Absperrungen vornehmen
  • Unterstützung bei gemeindlichen Festen (Bauzäune, Beschilderung, Müllentsorgung etc.)
  • Reparatur bei Fällen von Vandalismus Winterdienst
  • Pflege der Bänke inklusive alle zwei Jahre Neuanstrich
  • monatliche Überprüfung der Spielgeräte in öffentlichen Bereichen.

Wir erwarten:

Für die Besetzung dieser Stelle wird eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit handwerklichen oder gärtnerischem Geschick gesucht. Wir erwarten technisches Verständnis und eine selbständige Arbeitsweise. Wünschenswert ist eine Berufsausbildung im handwerklichen Bereich. Hohe Belastbarkeit (aufgrund teilweise schwerer körperlicher Arbeit) und Flexibilität in der Arbeitszeit sowie der Besitz des Führerscheins Klasse C1E sind wichtige Voraussetzungen.


Ihre Bewerbung richten Sie an:

Ihre schriftliche Berwerbung, gern auch per Mail (ausschließlich als PDF-Datei), mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Berufsweg, Zeugnisse), richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bewerbung Gemeindearbeiter“ bis spätestens 18.04.2023 an:

Per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Per Post:
Gemeinde Schwielowsee
Personalabteilung
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee


Ist der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beigefügt, werden die Unterlagen nach drei Monaten entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, die den Bewerber/-innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o.ä.), können nicht erstattet werden.

Diese Grafik symbolisiert mithilfe einer Lupe und eines hervorgehoben Strichmännchens aus einer Gruppe dessen Auswahl