Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schwielowsee setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schwielowsee.de.
Die Gemeinde Schwielowsee setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schwielowsee.de. Die Gemeinde Schwielowsee ist bemüht, ihre Website www.schwielowsee.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV), in Verbindung mit der Barrierefreie-Informations-technik-Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schwielowsee ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
1. Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
2. Innerhalb der Gemeindeverwaltung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
3. Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Gemeindeverwaltung
4. Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzerprozesse ein
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
- WCAG 2.0 Level AA
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
- Der Inhalt entspricht nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten.
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
- Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist teilweise nicht ausreichend. Um dieses Problem zu umgehen, kann die Leseansicht des jeweiligen Browsers genutzt werden.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Microsoft Edge (Windows) ab Version 85.0
- Mozilla Firefox ab Version 80.0
- Google Chrome ab Version 85.0
- Safari
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Die Gemeinde Schwielowsee hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet.
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website.
Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 033209–769 729
E-Mail:
Firmenanschrift: Gemeinde Schwielowsee, Potsdamer Platz 9, 14548 Schwielowsee
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:
Stand: 14.2.2022