standard

Die Kommune verspricht die Anliegen Ihrer Bürgerinnen und Bürger schnell und informativ zu bearbeiten.

  • Meldungen, die bis 14.00 Uhr eingehen, erscheinen spätestens am ersten folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr
  • Bürger erhalten innerhalb von drei Arbeitstagen eine verbindliche Antwort sofern die Gemeindeverwaltung nicht für das Bürgeranliegen zuständig ist, erfolgt die Weiterleitung innerhalb von 3 Arbeitstagen an die jeweils zuständige Behörde oder an Dritte
  • jeder Bürger, der seine E-Mail-Adresse hinterlässt, erhält eine Antwort und wird über weitere Änderungen (Status) informiert